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Käufer und Verkäufer zahlen jeweils die Hälfte der Provision. Seit 2020 gesetzlich geregelt für Wohnimmobilien.
Der Verkäufer trägt die gesamte Maklerprovision. Kann den Verkaufspreis erhöhen, ist aber für Käufer attraktiv.
Die gesamte Provision wird vom Auftraggeber (meist Verkäufer) getragen. Üblich bei Luxus- und Gewerbeimmobilien.