Ultima Ratio
Die Räumungsklage ist das letzte Mittel, wenn der Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht. Prüfen Sie vorher, ob eine einvernehmliche Lösung (z.B. Abfindung) möglich ist.
Kündigung aussprechen
Schriftliche Kündigung mit Begründung und korrekter Frist an den Mieter senden. · Dauer: 1 Tag
Kündigungsfrist abwarten
Die gesetzliche Kündigungsfrist muss vollständig ablaufen, bevor weitere Schritte möglich sind. · Dauer: 3–9 Monate
Räumungsaufforderung
Letzte Aufforderung zur freiwilligen Räumung mit Fristsetzung. Anwaltliche Hilfe empfohlen. · Dauer: 2 Wochen
Räumungsklage einreichen
Klageeinreichung beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort der Mietsache. · Dauer: 1–2 Wochen
Gerichtsverhandlung
Das Gericht prüft die Wirksamkeit der Kündigung und terminiert eine mündliche Verhandlung. · Dauer: 2–8 Monate
Räumungsurteil
Bei Erfolg ergeht ein Räumungsurteil mit Fristsetzung (üblicherweise 2–4 Wochen). · Dauer: 1–4 Wochen
Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher
Falls der Mieter nicht freiwillig auszieht, wird die Räumung durch den Gerichtsvollzieher durchgesetzt. · Dauer: 4–8 Wochen
Von der Kündigung bis zur tatsächlichen Räumung vergehen im Durchschnitt 12 Monate. Durch Räumungsschutzanträge des Mieters kann sich das Verfahren weiter verzögern.
| Posten | Von | Bis |
|---|---|---|
Gerichtskosten (Räumungsklage) Abhängig vom Streitwert (Jahreskaltmiete) | 450 € | 1.500 € |
Anwaltskosten (eigener Lawyer) RVG-Gebühren nach Streitwert | 800 € | 3.000 € |
Gerichtsvollzieher Abhängig von Wohnungsgröße und Aufwand | 500 € | 2.000 € |
Spedition / Räumungskosten Transport & Einlagerung der Möbel | 1.000 € | 5.000 € |
Schlüsseldienst / Schlossaustausch Pauschal | 100 € | 300 € |
| Gesamt (geschätzt) | 2.850 € | 11.800 € |
Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten basierend auf Ihrer Kaltmiete.
Ohne Widerspruch, schnelles Gericht
Mit Verhandlung, normale Auslastung
Räumungsschutz, Berufung, überlastetes Gericht
Immer zusätzlich zur fristlosen Kündigung aussprechen.
Beschleunigtes Verfahren bei klarer Beweislage (z.B. Zahlungsverzug).
In Ausnahmefällen bei Gefahr im Verzug möglich.
Einigung mit dem Mieter auf freiwilligen Auszug gegen Abfindung.
| Kriterium | Berliner Räumung | Klassische Räumung |
|---|---|---|
| Möbelverbleib | Möbel verbleiben in der Wohnung | Möbel werden abtransportiert und eingelagert |
| Kosten | Deutlich günstiger (keine Spedition) | Deutlich teurer durch Transport und Lagerung |
| Dauer | Schneller, da kein Abtransport | Langsamer durch logistischen Aufwand |
| Risiko | Vermieter wird Verwahrer der Möbel (Haftung) | Kein Haftungsrisiko für Möbel |
| Pfandrecht | Vermieterpfandrecht an Möbeln möglich | Möbel gehen ins Pfandlager |
| Praxis | Häufiger gewählt (ca. 80% aller Räumungen) | Eher selten, bei hochwertiger Einrichtung |
Empfehlung: Die Berliner Räumung ist in den meisten Fällen die schnellere und kostengünstigere Variante. Lassen Sie sich von Ihrem Lawyer beraten, welche Methode in Ihrem Fall sinnvoll ist.
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