Alle abzugsfähigen Kosten für Vermieter im Überblick
Alle Aufwendungen zur Erzielung von Mieteinnahmen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Dazu zählen Darlehenszinsen, Reparaturen, Verwaltungskosten und Abschreibungen.
Typisches Einsparpotenzial p.a.
15.000 – 25.000 €
Sie können mehrere tausend Euro Steuern sparen! Nutzen Sie alle zulässigen Werbungskosten vollständig aus.
Diese Unterscheidung hat große Auswirkungen auf Ihre Steuerlast. Erhaltungsaufwand ist sofort absetzbar und mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen im laufenden Jahr. Herstellungskosten hingegen müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
| Kriterium | Erhaltungsaufwand | Herstellungskosten |
|---|---|---|
| Ziel | Ursprünglichen Zustand bewahren | Neuen oder besseren Zustand schaffen |
| Absetzbarkeit | Sofort als Werbungskosten abzugsfähig | Aktivierung + Abschreibung über AfA-Jahre |
| Beispiel | Dachziegel ausbessern, Heizung reparieren | Dach komplett neu eindecken, Anbau errichten |
| Steuerliche Regelung | § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (Erhaltungsaufwand) | § 255 HGB (Herstellungskosten) |
| Kostengrenze | Keine Grenze für Sofortabzug | Aktivierungspflicht ab wesentlicher Verbesserung |
Belege sind essentiell! Das Finanzamt akzeptiert ohne ausreichende Dokumentation keine Ausgaben. Fehlende Belege können zur Ablehnung von Werbungskosten führen.
Rechnungen sammeln
Sammeln Sie alle Rechnungen und Quittungen. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 6 Jahre. Digitale Kopien sind zulässig.
Kontoauszüge nutzen
Über Kontoauszüge können Sie Ausgaben nachweisen, auch ohne Original-Rechnung. Bewahren Sie diese vollständig auf.
Fahrtbuch führen
Bei Fahrtkosten zur Immobilie: Fahrtbuch mit Datum, Distanz und Zweck führen. 0,30 € pro km sind ansetzbar.
Handwerkerrechnungen aufbewahren
Handwerksleistungen müssen durch Rechnungen belegt sein. Barzahlungen ohne Quittung werden nicht anerkannt.
Betriebsausgaben trennen
Führen Sie ein separates Konto für die Vermietung. So lassen sich Betriebsausgaben klar von privaten Ausgaben trennen.