Ein rechtssicherer Mietvertrag schützt Vermieter vor finanziellen Risiken und Rechtsstreitigkeiten. Hier finden Sie geprüfte Musterverträge, Erklärungen zu wichtigen Klauseln und Hinweise auf unwirksame Vertragsbestandteile.
Standardmietvertrag für Wohnraum — inkl. Betriebskostenvereinbarung, Kautionsregelung, Hausordnung als Anlage.
Mietvertrag für möblierten Wohnraum — inkl. Inventarliste, Zuschlagsberechnung, Befristungsklausel.
Der Mieter kann vertraglich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet werden. Die Clause muss jedoch flexible Fristen vorsehen (keine starren Fristenpläne). Seit der BGH-Rechtsprechung 2015 sind starre Fristenpläne unwirksam. Empfohlen wird eine Formulierung wie: "Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Die Renovierung ist fällig, wenn der Zustand der Räume dies erfordert."
Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist unwirksam. Kleintiere (Hamster, Fische, Wellensittiche) dürfen grundsätzlich ohne Erlaubnis gehalten werden. Für Hunde und Katzen kann eine Erlaubnispflicht vereinbart werden. Die Erlaubnis darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden (z.B. Überbelegung, Belästigung anderer Mieter).
Der Vermieter muss bei berechtigtem Interesse des Mieters die Untervermietung genehmigen (§ 553 BGB). Berechtigte Interessen sind z.B. wirtschaftliche Gründe oder der Wunsch, einen Lebenspartner aufzunehmen. Ein generelles Verbot der Untervermietung ist unwirksam. Der Vermieter kann einen Untermietzuschlag verlangen.
Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen — die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden (Treuhandkonto).
Betriebskosten können nur umgelegt werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert 17 umlagefähige Kostenarten. Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen sind nicht umlagefähig. Empfohlen wird eine Bezugnahme auf die BetrKV statt einer Einzelauflistung.