Reform 2025: Neue Bewertungsgrundlagen
Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Sie betrifft die meisten Vermieter.
Berechnungsbeispiel
Mehrfamilienhaus, Grundsteuerwert 350.000 €, Messzahl 0,031%, Hebesatz 400%: jährliche Grundsteuer ca. 434 €.
Die Grundsteuerreform wurde 2019 beschlossen. Seit 2022 wurden neue Grundsteuerwerte ermittelt. Seit dem 01.01.2025 gelten die neuen Werte. Ziel: gerechtere, verfassungskonforme Besteuerung.
Einheitswerte aus 1964 (West) bzw. 1935 (Ost)
Aktuelle Grundsteuerwerte ab 2022 ermittelt
Bundeseinheitliche Berechnung
Länder können abweichende Modelle anwenden
Einheitliche Steuermesszahlen
0,031% Wohn-, 0,034% Nichtwohn-, 0,055% unbebaut
Nur Grundsteuer A und B
Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke — erhöhter Hebesatz möglich
Ergebnis wird hier angezeigt
Wichtig: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Verstreicht die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig.