Fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Kündigungsfrist (§ 573c BGB).
Fristlose Kündigung bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen (§ 543 BGB).
Kündigung wegen Eigenbedarf mit Begründung und Sozialklausel (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses ohne Kündigungsfrist.
Dokumentation des Wohnungszustands bei Übergabe mit Mängelliste und Zählerständen.
Formelle Abmahnung des Mieters bei Verstößen gegen den Mietvertrag.