Die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Nach § 573 BGB muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nachweisen. Eine grundlose Kündigung ist nicht zulässig.
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Enthält alle formalen Anforderungen nach § 573 BGB